EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR verändert die Anforderungen an Verpackungen in Europa grundlegend.
Zielsetzung ist, Verpackungsabfälle zu vermeiden, den Einsatz von Recyclingmaterial zu erhöhen und europaweit einheitliche Standards für Recyclingfähigkeit und Kennzeichnung zu schaffen.
Die Verordnung ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und wird ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten angewendet. Ab diesem Zeitpunkt ersetzt sie die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG weitgehend.
Für Unternehmen bedeutet das: rechtzeitig handeln, Materialien prüfen und Verpackungslösungen zukunftssicher aufstellen.
Hier informieren wir Sie über die Zielsetzung der PPWR, ihre zentralen Regelungsansätze sowie die ab 2026 konkret wirksamen Anforderungen, mit besonderem Fokus auf Transportverpackungen im B2B-Bereich.
Zeitplan der PPWR auf einen Blick
Die Umsetzung erfolgt stufenweise:

Neue Anforderungen an Recyclingfähigkeit und Kennzeichnung
Die PPWR führt ein europaweit einheitliches Bewertungssystem ein:
Die Recycling-Leistungsstufen: A: sehr hohe Recyclingfähigkeit, B: hohe Recyclingfähigkeit, C: eingeschränkt recyclingfähig
Langfristig dürfen nur noch A- und B-Verpackungen eingesetzt werden.
Zusätzlich wird eine verpflichtende Kennzeichnung eingeführt, z. B. über Symbole oder QR-Codes. Diese geben Auskunft über die Materialart, Recyclingfähigkeit und ggf. den enthaltenen PCR-Anteil.
Welche Anforderungen gelten konkret ab dem 12. August 2026?
Mit dem Beginn der Anwendung der PPWR treten insbesondere folgende Punkte verbindlich in Kraft:
• Die Pflichten der Wirtschaftsakteure (Hersteller, Importeure, Händler) gelten unmittelbar, einschließlich der Pflicht, Verpackungen nur dann in Verkehr zu bringen bzw. bereitzustellen, wenn sie den anwendbaren Anforderungen der Verordnung entsprechen.
• Die bestehenden stofflichen Anforderungen (u. a. Schwermetallgrenzwerte, REACH-und CLP-Vorgaben) bleiben verbindlich und werden durch die PPWR fortgeführt.
• Für bestimmte Verpackungsanwendungen gelten neue stoffbezogene Anforderungen (z. B. PFAS-Beschränkungen bei Lebensmittelkontaktverpackungen).
• Minimierungspflichten: Ab dem 12. August 2026 gelten verbindliche Minimierungsanforderungen. Verpackungen dürfen keine überflüssigen Materialien oder unnötiges Volumen enthalten. Sie müssen funktional effizient gestaltet sein. Konkrete Grenzwerte wie 50% Leerraum gelten erst ab 2030.
• Neue einheitliche EU-Kennzeichnungen nach der PPWR sind noch nicht ab 2026, sondern erst ab 12. August 2028 verpflichtend umzusetzen.
• Registrierung und Systembeteiligung erfolgen weiterhin über die jeweils geltenden nationalen Systeme.
Zielsetzung und zentrale Regelungsansätze der PPWR
Die PPWR verfolgt das Ziel, die Umweltauswirkungen von Verpackungen systematisch zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft verbindlich zu stärken. Kernelemente der Verordnung sind insbesondere:
• Verbindliche Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen
• Mindestanteile an Rezyklaten für bestimmte Verpackungsarten (zeitlich gestaffelt)
• Vorgaben zur Vermeidung übermäßiger Verpackungen (Verpackungsminimierung)
• Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) mit klar definierten Pflichten je Rolle
• Harmonisierte Kennzeichnungs- und Informationspflichten auf EU-Ebene (überwiegend ab 2028).
Ein wesentlicher Teil dieser Anforderungen tritt nicht sofort, sondern schrittweise in den Folgejahren (überwiegend in 2028 und 2030) in Kraft.
Geltung für Transportverpackungen
Transportverpackungen (z. B. Paletten, Kartonagen, Stretch- und Schrumpffolien, Umreifungsund Schutzmaterialien) fallen grundsätzlich in den Anwendungsbereich der PPWR.
Für diesen Bereich stehen jedoch nicht kurzfristige Quoten oder verbraucherbezogene Kennzeichnungspflichten, sondern vor allem produkt- und prozessbezogene Grundanforderungen im Vordergrund.
Konformität, Nachweise und Dokumentation ab 2026
Ab dem 12. August 2026 sind Hersteller und andere verpflichtete Wirtschaftsakteure gehalten, die Konformität ihrer Verpackungen mit den anwendbaren Anforderungen der PPWR nachweisen zu können. Dies umfasst insbesondere:
• technische und regulatorische Nachweise zur Materialzusammensetzung und Recyclingfähigkeit,
• dokumentierte Konformitätsaussagen zur Einhaltung der einschlägigen Anforderungen,
• sowie die Bereitstellung dieser Informationen gegenüber Behörden oder Geschäftspartnern auf Anforderung.
Einordnung für Anwender von Transportverpackungen
Unternehmen, die Transportverpackungen einkaufen und im Rahmen ihrer Logistik oder zur Auslieferung eigener Produkte verwenden, unterliegen nicht automatisch neuen zusätzlichen Pflichten allein durch den Bezug dieser Verpackungen.
Pflichten nach der PPWR entstehen insbesondere dann, wenn ein Unternehmen im Sinne der Verordnung als Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer, als Importeur oder bei Inverkehrbringen unter eigener Marke handelt. Die konkrete Pflichtenlage ist daher stets rollenabhängig.
Jetzt handeln – mit HuLi an Ihrer SeiteWir haben ein strukturiertes PPWR-Umsetzungsprogramm etabliert, das insbesondere für Transportverpackungen folgende Punkte umfasst: Lieferantensicherung & Produktauswahl – Wir überprüfen und dokumentieren systematisch, dass unsere Lieferanten die regulatorischen Anforderungen erfüllen und ihre Verpackungen für den vorgesehenen Transportzweck geeignet sind. Unser Sortiment wird gezielt auf recyclingfähige, etablierte Materialströme ausgerichtet. Klare Rollen & rechtssichere Vermarktung – Wo wir Transportverpackungen unter eigenem Namen vertreiben oder konfektionieren, stellen wir sicher, dass alle daraus resultierenden Pflichten vollständig erfüllt werden. Gleichzeitig achten wir auf eine transparente Abgrenzung der Verantwortlichkeiten innerhalb der Lieferkette. |
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Wir bauen unsere Artikel- und Materialdaten weiter aus, um Sie frühzeitig bei Themen wie Materialumstellungen, Reduktion unnötiger Verpackungskomplexität und Vorbereitung auf künftige Recycling- und Kennzeichnungsanforderungen zu unterstützen.
Für Sie als Anwender von Transportverpackungen bedeutet das vor allem • frühzeitige Transparenz, wenn regulatorische Änderungen relevant werden • ein Partner, der regulatorische Verantwortung ernst nimmt, ohne Ihre Logistikprozesse zu verkomplizieren
Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen bestehende Anwendungen oder geplante Umstellungen im Lichte der neuen EU-Verordnung.
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