Willkommen bei Huwald Liebschner GmbH

REACH und RoHs

REACH Konformität

Im Sinne der REACH-Verordnung unterliegen wir als Großhändler, innerhalb der Lieferkette, der Informationspflicht. Die Huwald Liebschner GmbH ist engagiert, den gesetzlichen Verpflichtungen gemäß REACH nachzukommen.

Artikel 33 der REACH-VO verpflichtet uns, unsere Kunden über das Vorkommen der Stoffe aus der SVHC-Liste (Substances of very high concern) in der vorgegebenen Konzentration (Masseanteil > 0,1 %) zu informieren.

Wir bestätigen, dass uns zum aktuellen Zeitpunkt von unseren Lieferanten keine Informationen über das Vorhandensein von SVHC-Stoffen in den an Sie gelieferten Produkten vorliegen. Zusätzliche Erklärungen zum Nichtvorhandensein dieser Stoffe sind daher nicht erforderlich.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der Fülle der Anfragen keine Information oder Bestätigung in zur Verfügung gestellten individuellen Dateien und Fragebögen geben können.

Sollte ein neuer Kandidatenstoff in den Produkten, die wir an Sie liefern, enthalten sein, werden wir unserer gesetzlichen Informationspflicht unaufgefordert und zeitnah nachkommen.

 

 

RoHS Konformität

Die EU-Richtlinie 2015/863/EU dient der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.

Die von uns gelieferten Produkte unterliegen nicht dieser Bestimmung, da Sie nicht in Geräten verbaut werden.

Die Verpackungsmaterialien, die Sie bei uns beziehen, müssen separat entsorgt werden.

 

    
REACH-Erklärung.pdf       RoHS-Erklärung.pdf