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Verpackungsgesetz
Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zum Verpackungsgesetz vom 1. Januar 2019
Die wichtigsten Infos zusammengefasst:
• Hierfür wurde mit der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister eine neue, zentrale Kontrollbehörde eingerichet.
• Jeder Inverkehrbringer von Verpackungen muss sich dort registrieren. Dies kann nicht durch Dritte erfolgen.
HuLi kann diese Dienstleistung also nicht für Kunden übernehmen (!)
Was Hersteller und Händler zu beachten haben, können Sie aus den folgenden Punkten entnehmen:
Systembeteiligungspflichtige Verpackungen (§ 3)
Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Dazu zählen auch:
- Serviceverpackungen und
- Versandverpackungen (z. B. Onlineshops, Internet- und Versandhandel)
Registrierung (§ 9)
Alle Erstinverkehrbringer müssen sich vor dem Inverkehrbringen der Verpackungen bei der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (www.verpackungsregister.org) über ein elektronisches Datenverarbeitungssystem registrieren und werden namentlich veröffentlicht. Eine Registrierung ist ab 3. Quartal 2018 möglich.
Bei der Registrierung notwendige Angaben:
- Name
- Anschrift
- Markennamen
- Ust.-ID (D+EU)
- Vertretungsberechtigte natürliche Person
- Erklärung über die Beteiligung an einem dualenSystem
- Erklärung, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen
Achtung: Nach § 33 kann die Registrierung nicht von Dritten vorgenommen werden!
Datenmeldung (§ 10)
Die im Rahmen einer Systembeteiligung gemachten Angaben zu den Verpackungen müssen vom Hersteller unverzüglich auch der Zentralen Stelle gemeldet werden. Das sind nach der Erstregistrierung mindestens:
- Registrierungsnummer
- Materialart und Masse der beteiligten Verpackungen
- Name des Systems, bei dem die Systembeteiligung vorgenommen wurde
- Zeitraum, für den die Systembeteiligung vorgenommen wurde (z.B. jährliche Planmengenmeldung sowie unterjährige Monats-, Quartalsoder Jahresmeldungen)
Achtung: Nach § 33 kann die Meldung nicht von Dritten vorgenommen werden!
Vollständigkeitserklärung (§ 11)
Bei Überschreiten der Bagatellgrenzen:
- 80.000 Kilogramm Glas,
- 50.000 Kilogramm Papier, Pappe und Karton,
- 30.000 Kilogramm sonstige Verpackungsmaterialen Kunststoffe und Verbundmaterialien, muss die Vollständigkeitserklärung (VE) zusammen mit den zugehörigen Prüfberichten für alle in Verkehr gebrachten Verkaufs- und Umverpackungen bei der Zentralen Stelle elektronisch hinterlegt werden.
- Abgabefrist: 15. Mai für das vorangegangene Kalenderjahr
- Die Prüfung darf nur durch einen bei der Zentralen Stelle registrierten Sachverständigen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer erfolgen. Bitte informieren Sie auch Ihren Prüfer über diese Neuerung.
- Bereits die VE für das Lizenzierungsjahr 2018 ist bei der Zentralen Stelle bis zum 15.05.2019 zu hinterlegen und wird dort geprüft!
Zentrale Stelle (§§ 24-30).
Die Zentrale Stelle als neue "Kontrollbehörde" wird spätestens bis zum 1. Januar 2019 voll funktionsfähig sein.
Zu ihren Aufgaben gehören u.a.:
- die Entgegennahme der Registrierung
- die Prüfung der unterjährigen Datenmeldung und der Vollständigkeitserklärung der Inverkehrbringer
- die Kontrolle der Meldungen von dualen Systemen, Erstinverkehrbringern sowie Betreibern von Branchenlösungen
- die Prüfung der Mengenstromnachweise von dualen Systemen und Branchenlösungen
Ökologische Beteiligungsentgelte (§ 21)
Die Beteiligungsentgelte der Systeme sollen Anreize schaffen, dass Verpackungen:
- aus möglichst gut recyclebarem Material und
- aus Recyclaten oder nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden.
Hinweispflichten Einweg/Mehrweg (§ 32)
Der Handel wird verpflichtet, beim Vertrieb bepfandeter Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen in der Verkaufsstelle Schriftzeichen mit "EINWEG" oder "MEHRWEG" anzubringen.
Weitere Informationen zum Verpackungsgesetz finden SIe hier:
- https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/
- https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/verpackungen/verpackungsgesetz#sinn-und-zweck-des-verpackungsgesetzes
- https://www.ihk.de/schleswig-holstein/produktmarken/branchen/handel/nachhaltigkeit-verpackung/verpackungsgesetz-und-register-4826574
- https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/verpackungsgesetz/