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Verpackungsgesetz

Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zum Verpackungsgesetz vom 1. Januar 2019

 

Die wichtigsten Infos zusammengefasst:

• Das neue Verpackungsgesetz löst die bisherige Verpackungsverordnung ab und tritt zum 01.01.2019 in Kraft
• Hierfür wurde mit der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister eine neue, zentrale Kontrollbehörde eingerichet.
• Jeder Inverkehrbringer von Verpackungen muss sich dort registrieren. Dies kann nicht durch Dritte erfolgen.
  HuLi kann diese Dienstleistung also nicht für Kunden übernehmen (!)
• Das Verpackungsgesetz gilt nur für Business-to-Customer-Geschäfte.
 

Was Hersteller und Händler zu beachten haben, können Sie aus den folgenden Punkten entnehmen:

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen (§ 3)
Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Dazu zählen auch:
Serviceverpackungen und
Versandverpackungen (z. B. Onlineshops, Internet- und Versandhandel)


Registrierung (§ 9)
Alle Erstinverkehrbringer müssen sich vor dem Inverkehrbringen der Verpackungen bei der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (www.verpackungsregister.org) über ein elektronisches Datenverarbeitungssystem registrieren und werden namentlich veröffentlicht. Eine Registrierung ist ab 3. Quartal 2018 möglich.
Bei der Registrierung notwendige Angaben:
Name
Anschrift
Markennamen
Ust.-ID (D+EU)
Vertretungsberechtigte natürliche Person
Erklärung über die Beteiligung an einem dualenSystem
Erklärung, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen
Achtung: Nach § 33 kann die Registrierung nicht von Dritten vorgenommen werden!


Datenmeldung (§ 10)
Die im Rahmen einer Systembeteiligung gemachten Angaben zu den Verpackungen müssen vom Hersteller unverzüglich auch der Zentralen Stelle gemeldet werden. Das sind nach der Erstregistrierung mindestens:
Registrierungsnummer
Materialart und Masse der beteiligten Verpackungen
Name des Systems, bei dem die Systembeteiligung vorgenommen wurde
Zeitraum, für den die Systembeteiligung vorgenommen wurde (z.B. jährliche Planmengenmeldung sowie unterjährige Monats-, Quartalsoder Jahresmeldungen)
Achtung: Nach § 33 kann die Meldung nicht von Dritten vorgenommen werden!

 

Vollständigkeitserklärung (§ 11)
Bei Überschreiten der Bagatellgrenzen:
80.000 Kilogramm Glas,
50.000 Kilogramm Papier, Pappe und Karton,
30.000 Kilogramm sonstige Verpackungsmaterialen Kunststoffe und Verbundmaterialien, muss die Vollständigkeitserklärung (VE) zusammen mit den zugehörigen Prüfberichten für alle in Verkehr gebrachten Verkaufs- und Umverpackungen bei der Zentralen Stelle elektronisch hinterlegt werden.
Abgabefrist: 15. Mai für das vorangegangene Kalenderjahr
Die Prüfung darf nur durch einen bei der Zentralen Stelle registrierten Sachverständigen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer erfolgen. Bitte informieren Sie auch Ihren Prüfer über diese Neuerung.
Bereits die VE für das Lizenzierungsjahr 2018 ist bei der Zentralen Stelle bis zum 15.05.2019 zu hinterlegen und wird dort geprüft!

 

Zentrale Stelle (§§ 24-30)

Die Zentrale Stelle als neue "Kontrollbehörde" wird spätestens bis zum 1. Januar 2019 voll funktionsfähig sein.
Zu ihren Aufgaben gehören u.a.:
die Entgegennahme der Registrierung
die Prüfung der unterjährigen Datenmeldung und der Vollständigkeitserklärung der Inverkehrbringer
die Kontrolle der Meldungen von dualen Systemen, Erstinverkehrbringern sowie Betreibern von Branchenlösungen
die Prüfung der Mengenstromnachweise von dualen Systemen und Branchenlösungen

 

Ökologische Beteiligungsentgelte (§ 21)
Die Beteiligungsentgelte der Systeme sollen Anreize schaffen, dass Verpackungen:
aus möglichst gut recyclebarem Material und
aus Recyclaten oder nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden.


Hinweispflichten Einweg/Mehrweg (§ 32)
Der Handel wird verpflichtet, beim Vertrieb bepfandeter Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen in der Verkaufsstelle Schriftzeichen mit "EINWEG" oder "MEHRWEG" anzubringen.

 

Weitere Informationen zum Verpackungsgesetz finden SIe hier: